Präzision

Unsere Leistungen

Prüfungen für steuerliche Zwecke an Stromzählern
(Agentur für Zoll und Monopole)

isB-Veritas ist berechtigt, die Prüfungen/Eichungen der Stromzähler für steuerlichen Zwecke bei Erstinstallation und periodisch sowohl im eigenen Labor als auch Vorort bei Anlage vorzunehmen, welche von der Zollagentur gefordert werden.

Laut Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und der Zollagentur herausgegebenen Erklärungen müssen die Prüfung der Verbrauchszähler für elektrische Wirkenergie und elektrischen Mess-Systeme zur Feststellung der Energieflüsse für steuerliche Zwecke ausschließlich von einem autorisierten Labor durch die Zollagentur (ADM) durchführt werden. Die Liste der autorisierten Labors werden periodisch auf der offiziellen Internetseite des ADM veröffentlicht.

Die Eichung/Prüfung zu steuerlichen Zwecken ist für alle Produktions- und Eigenverbrauchszähler vorgeschrieben, die auf Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie installiert werden (Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Biogas, Geothermie, Wasserkraft, Meeres- und thermoelektrische Anlagen), sowie für Anlagen mit reduzierter Konsumsteuer auf elektrische Energie wie z.B. Seilbahnen für Personentransport, Verarbeitung inerter Materialien usw.

Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie mit mehr als 1 kW Leistung (bei erneuerbaren Energien 20kW) müssen bei der Zollagentur vor Inbetriebnahme angemeldet werden. Der Zähler für steuerliche Zwecke bzw. der Zähler, der die gesamte Stromproduktion misst, muss in regelmäßigen Abständen geeicht/geprüft werden. Diese Pflicht obliegt dem Betreiber der Anlage, unabhängig ob der Zähler von Ihm installiert und betrieben wird oder vom Netzbetreiber (Edyna, Stadtwerke, Genossenschaft usw.).

Im Falle der Zähler müssen die Kontrollen in folgenden Zeitabständen durchgeführt werden:

  • für elektronische Zähler alle 3 Jahre
  • für elektromechanische Zähler alle 5 Jahre
  • für MID-Zähler mit Direktanschluss (ohne Stromwandler (TA) und/oder Spannungswandler (TV)* alle 15 Jahre

* mit Ausnahme für jene Fälle, in denen das elektrische Mess-System entweder anhand des spezifischen Verbrauchs oder des Leistungskoeffizienten für die indirekte Messung eines Energieproduktes genutzt wird für reduzierter Verbrauchssteuer (z.B. Methangas, Dieseltreibstoff usw.).

Eichungen für Stromzähler
(Accredia)

Das Unternehmen isB-Veritas GmbH ist das einzige Eichlabor für Energiezähler in Südtirol, das seine Tätigkeit mit Akkreditierung (centro LAT 252T) nach der UNI-Norm CEI EN ISO 17025 ausführt. Die Zählereichung richtet sich an private und öffentliche Eigentümer von Messgeräten, die diese nach akkreditierten Verfahren zertifizieren wollen oder müssen.

Die Akkreditierung bescheinigt die technische Kompetenz des Labors für die Ausführung der im Akkreditierungsbereich angegebenen Tests und die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems im Labor in Übereinstimmung mit den Prinzipien der UNI-Norm ISO 17025. Der Akkreditierungsbereich bezieht sich auf die Liste der Tätigkeiten, für deren Durchführung die technische Kompetenz der isB-Veritas GmbH bestätigt wird. Diese Liste führt die zu bestimmenden Messgrößen und die vom Labor verwendeten Prüfverfahren auf.

Das Akkreditierungszertifikat der isB-Veritas GmbH ist auf den Webseiten www.isb-veritas.it oder www.accredia.it oder auf Anfrage per Mail an die Adresse info@isb-veritas.it abrufbar.

Periodische Prüfungen an Stromzählern
(Vereinigung der Handelskammern Unioncamere-CIAA)

Die isB-Veritas GmbH ist ein zur Durchführung der periodischen Überprüfungen an MID-Stromzählern (MI 003) ermächtigtes Labor nach M.D. Nr. 93 vom 24. April 2017 i.g.F. und ist im Nationalen Verzeichnis der Überwachungsstellen mit der Nummer BZ266 eingetragen.

Die periodische Überprüfung der Zähler besteht aus der Sicherstellung der metrologischen Zuverlässigkeit der Messinstrumente zur Wahrung des öffentlichen Glaubens und der Unversehrtheit sowohl von elektronischen Siegeln als auch von Etiketten oder Drahtsiegeln, die von den geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

Die periodische Überprüfung der MID-Stromzähler muss von den Betreibern der Messgruppe durchgeführt werden und geht gewöhnlich zu Lasten der Netzbetreiber.

Prüfung von Schutzsystemen SPI/SPG
(Netzbetreiber)

isB-Veritas führt, wie in den geltenden Normen CEI 0-21 und CEI 0-16 vorgesehen, mittels spezieller Relaisprüfbox die Prüfungen und Programmierungen aller Art für Netzschutzsysteme (SPI) von Energieerzeugungsanlagen durch, die sowohl in Nieder- als auch in Mittelspannung an die Verteilernetze angeschlossen sind, ebenso wie die Prüfung des Hauptschutzes (SPG).

Der Netzbetreiber verpflichtet den Stromproduzenten dazu, das Netzschutzsystem SPI mittels Hochpräzisionsinstrumenten sowohl in der Anschlussphase als auch periodisch vor Ort prüfen zu lassen.

Der Nutzer ist daher angehalten das SPI effizient zu halten und die korrekte Funktionsweise zu prüfen. Nachstehend ein Auszug aus dem Beschluss Nr. 786/2016/R/EEL vom 22.12.2016, der von der Aufsichtsbehörde für Strom, Gas und Wasser veröffentlicht wurde.

 

Die periodischen Prüfungen der Netzschutzsysteme (SPI) und des Hauptschutzsysteme (SPG) sind durch die Norm CEI 0-21 für Niederspannungsanlagen und CEI 0-16 für Mittelspannungsanlagen geregelt. Die Überprüfungen sind laut Bestimmungen und laut Normen für alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 11,08 kW vorgesehen und muss alle 5 Jahre wiederholt werden.

 

Im Falle nicht erfolgter Durchführung der periodischen Prüfungen kann der Netzbetreiber die Produktionsanlage vom Netz wegschalten und der GSE eventuelle Förderzahlungen einstellen.

Weitere Tests und Prüfungen

  • Nichtsteuerliche Prüfung der Erzeugungs- und Übergabezähler mit Ausstellung von Gutachten;
  • Thermographische Prüfung der PV-Module mit Ausstellung von Gutachten;
  • Thermographische Prüfung elektrischer Komponenten mit Ausstellung von Gutachten;
  • Wassermengenmessung mit der Salzverdünnungsmethode
  • Netzanalysen (Spannungsschwankungen, Harmonische, Interharmonische, Flicker etc.)